Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Oskar Seeberger, handelnd unter LevIQ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Freiberuflern sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (nachfolgend „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen im Bereich künstliche Intelligenz und digitale Transformation, insbesondere:

  • Konzeption, Entwicklung und Integration KI-gestützter Chatbot-Lösungen
  • Suchmaschinenoptimierung sowie Optimierung für generative KI-Systeme (SEO/GEO)
  • strategische Beratung zum Einsatz von KI-Technologien im Unternehmenskontext
  • Begleitung digitaler Transformations- und Prozessoptimierungsvorhaben

Der jeweils konkrete Leistungsumfang, die Leistungstermine sowie etwaige Meilensteine ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder einem gesondert vereinbarten Statement of Work, das Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags wird.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots oder Statement of Work oder durch Ausführung der ersten Abrechnung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe des individuell vereinbarten Leistungspakets in Form einer monatlichen Pauschalvergütung (Retainer). Es gilt Folgendes:

  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats.
  • Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer hierdurch zum wiederkehrenden Einzug der fälligen Beträge vom hinterlegten Zahlungsmittel.
  • Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
  • Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; derzeit erfolgt die Abrechnung ohne Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 Abs. 1 UStG.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Die Mindestlaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung; mangels abweichender Regelung gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung geschlossen.
  • Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
  • Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bleibt unberührt.
  • Mit Wirksamwerden der Kündigung endet die Berechtigung zum Einzug wiederkehrender Zahlungen; bereits erbrachte Leistungen werden zeitanteilig abgerechnet.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf einer unzureichenden oder verspäteten Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen zur angemessenen Anpassung vereinbarter Termine.

§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

  • Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Rechte an eigenen Methoden, Vorlagen, Werkzeugen und generischen Konzepten, die unabhängig vom jeweiligen Auftrag entwickelt wurden.
  • Speziell für den Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags gewonnene Erkenntnisse in anonymisierter und nicht identifizierbarer Form für eigene Referenzzwecke zu verwenden.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzerklärung sowie den Vorgaben der DSGVO. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird auf Verlangen ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 10 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlte Vergütung.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, soweit dieser Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht hätte vermieden werden können.
  • Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Beratungsleistungen wird nicht übernommen.

§ 11 Gewährleistung

Die Beratungsleistungen des Auftragnehmers werden nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie den anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht. Da es sich um Dienstleistungen handelt, finden die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften keine Anwendung; geschuldet wird das sorgfältige Bemühen, nicht ein bestimmter Erfolg.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht, ohne dass hieraus Ersatzansprüche der jeweils anderen Partei entstehen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie des jeweiligen Einzelvertrags bedürfen der Textform.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.